Was kann ich für Sie tun?
Bekommen Sie einen kurzen Überblick über meine Kernkompetenzen
Familienrecht
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Sozialrecht
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Über mich
Schon während meiner Schulzeit habe ich mich dafür eingesetzt, anderen Menschen zu helfen.
Darauf basierend entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften. Nach einer
beruflichen Ausbildung und anschließender Tätigkeit in einem mittelständischen Unternehmen
studierte ich in Tübingen und Heidelberg. Das Studium schloss ich 2006 mit dem Ersten
Juristischen Staatsexamen ab.
Das Referendariat habe ich beim Landgericht in Heilbronn aufgenommen und im Jahr 2008 mit
dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen.
Seit 2009 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2021 zugleich als Fachanwalt für
Sozialrecht tätig.
Im Jahr 2025 habe ich meinen beruflichen Fokus auf das Familienrecht ausgeweitet und den
Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert.
Spaß am Umgang mit Menschen und Freude an der Durchsetzung der Ziele meiner Mandanten sind
meine Maxime. Ich freue mich darauf, auch Sie persönlich unterstützen zu können.
In Zeiten immer knapper werdender staatlicher Mittel müssen immer öfter Ansprüche von
Bürgern unter Zuhilfenahme von Anwälten durchgesetzt oder vorgeblich bestehende staatliche
Forderungen gegenüber Behörden abgewehrt werden. Ich berate Sie umfassend in Fragen des
Sozialrechts und stehe Ihnen sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich
unterstützend zur Seite.
Meine Schwerpunkte
In diesen Themen kann ich Sie am Besten unterstützen
Familienrecht
Wenn aus Familie Recht wird – Besonnenheit in stürmischen Zeiten.
Familiäre Konflikte gehören zu den emotionalsten Herausforderungen im Leben. Ob Trennung, Scheidung oder Fragen zum Sorgerecht: Ich stehe Ihnen nicht nur mit juristischer Expertise, sondern auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und menschlichem Verständnis zur Seite.
Sie haben sich für eine Scheidung entschieden? Ich sorge für einen reibungslosen rechtlichen Ablauf. Als Ihr Anwalt übernehme ich die formale Antragstellung beim Familiengericht, überwache die Einhaltung des Trennungsjahrs und begleite Sie kompetent zum Scheidungstermin.
Klarheit schaffen. Den Fokus behalten.
Unterhaltsfragen sind komplex. Ich berechne für Sie präzise Ansprüche nach der Düsseldorfer Tabelle – egal ob es um Ehegattenunterhalt oder die finanzielle Absicherung nach der Scheidung geht. Wir finden eine Lösung, die Ihre wirtschaftliche Basis schützt.
Faire Zahlen. Klare Verhältnisse.
Wenn Eltern sich trennen, brauchen Kinder Stabilität. Ich unterstütze Sie dabei, rechtssichere Lösungen für das Sorgerecht und individuelle Umgangsregelungen zu finden. Mein Ziel ist es, Konflikte zu entschärfen und die Bindung zu Ihren Kindern nachhaltig zu schützen.
Faire Zahlen. Klare Verhältnisse.
Sozialrecht
Sozialrecht ohne Hürden. Damit Ihre soziale Sicherheit kein Zufall bleibt.
Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit verändern das Leben von heute auf morgen. In diesen sensiblen Momenten biete ich Ihnen fachkundige Unterstützung im komplexen Sozialrecht. Ich begleite Sie sicher durch das Dickicht aus Paragrafen, damit Ihre Existenz und die Ihrer Familie dauerhaft geschützt sind.
Ein zu niedrig bemessener Grad der Behinderung verwehrt Ihnen wichtige Erleichterungen im Alltag und Beruf. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen korrekt bewerten zu lassen – vom Erstantrag bis zum Widerspruch gegen das Versorgungsamt.
Nachteile ausgleichen. Rechte sichern.
Die Rentenversicherung lehnt Ihren Antrag ab, obwohl Sie nicht mehr arbeiten können? Ich helfe Ihnen, Ihre Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Gemeinsam prüfen wir medizinische Gutachten und gehen konsequent gegen ablehnende Bescheide vor.
Existenz sichern. Ruhestand ermöglichen.
Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst bildet die Basis für Ihre pflegerische Versorgung. Wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig angesetzt wurde, kämpfe ich für die Leistungen, die Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen.
Pflege sichern. Lebensqualität erhalten.
Ob die Ablehnung einer wichtigen Therapie oder die plötzliche Einstellung des Krankengeldes: Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, stehe ich an Ihrer Seite. Ich sorge dafür, dass Ihre gesundheitliche Absicherung finanziell stabil bleibt.
Gesundheit schützen. Leistungen einfordern.
Fehlerhafte Berechnungen, abgelehnte Mehrbedarfe oder ungerechtfertigte Sanktionen gefährden Ihre Lebensgrundlage. Ich prüfe Ihre Bescheide vom Jobcenter und setze Ihre Ansprüche auf existenzsichernde Leistungen konsequent durch.
Existenz schützen. Bescheide prüfen.
Reicht das Einkommen oder die Rente nicht für den Lebensunterhalt? Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter rechtssicher geltend zu machen und wehre unberechtigte Rückforderungen der Behörden ab.
Teilhabe sichern. Armut vermeiden.
Arbeitslosigkeit kann schnell zu finanziellen Sorgen führen. Ich prüfe, ob Ihnen Arbeitslosengeld I (ALG I) zusteht und unterstütze Sie bei Fragen zur Anspruchsdauer, Anwartschaftszeit und den Voraussetzungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.
Ansprüche sichern. Finanzielle Sorgen vermeiden.
Die gesetzliche Rentenversicherung schützt vor finanziellen Risiken im Alter und bei Erwerbsminderung. Ich unterstütze Sie bei Fragen zu Ihren Rentenansprüchen und prüfe, welche Leistungen Ihnen zustehen. Gemeinsam schaffen wir Klarheit über Ihre Absicherung und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Ansprüche sichern. Zukunft schützen.
Bewertungen von Klienten
Dies sagen meine Klienten über mich
Kosten
Kosten sind sehr indidiuell. Finden Sie hier allgemeine Informationen
Allgemein
Zunächst einmal: Sie können mich gerne wegen der Vergütungsfrage kontaktieren.
- Die Vergütung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ergänzt im Einzelfall durch eine Vergütungsvereinbarung
- Die Vergütungshöhe richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, zum Teil nach dem Aufwand der Sachbearbeitung
- Die Höhe des Gegenstandswertes lässt sich zu Beginn eines Mandats nur schätzen. Etliche Ansprüche und deren Höhe, die für den Gegenstandswert maßgeblich sind, errechnen sich erst im Zuge der Sachbearbeitung.
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben nehme ich gerne Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, um die Kostenübernahme abzuklären. Rechtschutzversicherungen tragen im Familienrecht in der Regel die Kosten einer Erstberatung in Bezug auf Trennung und Scheidung.
- Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine staatliche Kostenübernahme der Rechtsanwaltskosten zu erhalten
- Für den außergerichtlichen Bereich gibt es die Beratungshilfe, für gerichtliche Streitigkeiten die Möglichkeit eines Antrages auf Prozesskostenhilfe (siehe Downloads)
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Das Recht gilt für alle gleichermaßen. Deshalb ist es wichtig, dass auch alle daran
teilhaben können. Niemand soll aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten
müssen. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Rechte wahrnehmen und notfalls gerichtlich
durchsetzen können.
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen
eine geringe
Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten
und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann
Prozesskostenhilfe in Anspruch
genommen werden. Nach den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe
werden die Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat
getragen.
Damit niemand auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert, werden
Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind. Über die Einzelheiten der Regelungen informiere ich Sie gerne.
Wichtiger Hinweis für Beratungshilfe
Ich bitte Sie, Berechtigungsscheine für Beratungshilfe bei dem für Sie
zuständigen
Gericht möglichst selbst zu holen, bevor Sie einen
Termin bei mir haben.
Leider haben die umliegenden Amtsgerichte erhöhte, teils überspannte Anforderungen für
die Ausgabe der Berechtigungsscheine, so dass ich aus organisatorischen Gründen die
Beantragung künftig grundsätzlich nicht mehr selbst für Sie übernehmen kann.
Ich bitte um Verständnis.
Kontakt
Hier finden Sie meine Kontaktdaten um mich zu erreichen.
Ich freue mich für Sie tätig zu werden!
